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Elektro-hydraulische Überladebrücke mit Vorschublippe
Elektro-hydraulische Überladebrücke mit Vorschublippe Typ AHT
SCHRADER-elektro-hydraulische Überladebrücken sind ein wesentliches Merkmal einer wirtschaftlichen und sicheren Verladestelle. Die SCHRADER-elektro-hydraulische Überladebrücke mit Vorschublippe Typ AHT wird hauptsächlich bei der LKW-Seitenbeladung, der Waggonbeladung und der Beladung von Containern engesetzt. Sie wird stationär in ein Gebäude oder in eine vorgelagerte Gebäuderampe eingebaut. Sie ist mit einer 4-Knopf-Sicherheitssteuerung ausgestattet, mit der die Funktionen „Brücke Heben / Senken“ und „Vorschublippe Ausfahren / Einfahren“ millimetergenau gesteuert werden können. Weil die Plattform und die Teleskoplippe sehr genau positioniert werden können, wird diese Überladebrücke mehr und mehr auch bei der Heckbeladung von Fahrzeugen eingesetzt. Bei aufgelegter Vorschublippe befindet sich die Brücke in einer Schwimmstellung und passt sich dadurch den Bewegungen der Fahrzeug-Ladeflächen an.
Die Überladebrücke ist mit einem Not-Aus-Hauptschalter, einer Wiederanlaufsperre nach einem Stromausfall und einem vollautomatischen Sicherheitsstopp ausgestattet. Eine Unterfahrbarkeit für eine Fahrzeug-Ladebordwand ist in jeder Ladeposition gegeben.
Die Oberfläche der Überladebrücke kann lackiert, feuerverzinkt oder mit rutschfestem, geräuschdämmendem Korund beschichtet werden. Die Überladebrücke wird mit einem Einbaurahmen, 2 Anfahrpuffern und 2 seitlichen Schutzblechen mit gelb-schwarzer Warnmarkierung geliefert.
Folgende Größen und Tragkräfte sind serienmäßig lieferbar:
Längen |
von
|
2.000
|
bis
|
6.000
|
mm
|
|
Breiten |
von
|
1.500
|
bis
|
2.400
|
mm
|
|
Höhenausgleich | nach oben |
von
|
320
|
bis
|
600
|
mm
|
Höhenausgleich | nach unten |
von
|
320
|
bis
|
600
|
mm
|
Vorschublänge |
600
|
und
|
1.000
|
mm
|
||
Tragkraft |
von
|
4
|
bis
|
20
|
t
|
(Weitere Größen, Tragkräfte und Sonderausführungen auf Anfrage.)
Die SCHRADER-elektro-hydraulische Überladebrücke mit Vorschublippe Typ AHT entspricht den Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft, den „Richtlinien für Ladebrücken und fahrbare Rampen“ ZH 1/156 und der Euro-Norm EN 1398.